Sie sind auf der Suche nach einer Campingplatz-Versicherung? Hier erfahren Sie was Sie dabei beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis:
- Für wen ist die Campingplatz-Versicherung geeignet?
- Warum benötige ich überhaupt eine Campingplatz-Versicherung?
- Was ist alles am Campingplatz versichert?
- Die Campingplatz-Versicherung im Detail
1. Für wen ist die Campingplatz-Versicherung geeignet?
Die Versicherung ist für alle Dauercamper mit Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House, Chalet, Bauwagen oder Zirkuswagen geeignet. Beachten Sie aber, dass die Versicherung nur für den Campingplatz bzw. Stellplatz (in Deutschland und Österreich auch Privatgrundstücke) und nur für feststehende Mobilheime, Wohnwagen, Tiny Houses etc. gilt.
Fahrten sowie Transporte sind in der Campingplatz-Versicherung nicht inbegriffen. Sollten Sie eine Transportversicherung benötigen, erfahren Sie hier mehr: Transportversicherung für Mobilheim & Tiny House.
2. Warum benötige ich überhaupt eine Campingplatz-Versicherung?
Auf dem Campingplatz kann Ihr Wohnwagen, Mobilheim oder Tiny House die selben Schäden erleiden wie eine Immobilie. So kann es zu einem Einbruchdiebstahl kommen, aber auch zu Beschädigungen durch Hagel, Stürme oder einen Brand. Um im Fall des Falles nicht finanziell ruiniert zu sein, sollten Sie unbedingt eine Versicherung für den Campingplatz abschließen.
3. Was ist alles am Campingplatz versichert?
Auf dem Campingplatz ist Ihr Wohnwagen, Mobilheim bzw. Tiny House inklusive Inventar und Glas auf Ihrem Stellplatz versichert. Dazu gehören auch feste An- und Zubauten, die Terrasse, Gartenhäuser bzw. Geräteschuppen, Fußböden und die SAT-Anlage.
Dazu kommt noch eine Standplatz-Haftpflichtversicherung mit Abwehr unbegründeter Ansprüche und einer Höchstentschädigungssumme von bis zu € 2 Mio.
4. Die Campingplatz-Versicherung im Detail
Versicherung von Wohnwagen, Mobilheim oder Tiny House
Neben Ihrem feststehenden Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House, Chalet, Bauwagen oder Zirkuswagen ist ein Dauerstandzelt (winterfestes Ganzjahresvorzelt), sowie ein fester Anbau oder Vorbau mitversichert. Ebenfalls in der Campingplatz-Versicherung inbegriffen ist Ihre Garten- oder Gerätehütte, der Fußboden und die SAT-Anlage.
Sollte es zu einem Schaden kommen erhalten Sie die Reparaturkosten oder – im Falle eines Totalschadens – die Wiederherstellungskosten von der Versicherung zum Neuwert. Hierbei liegt die Entschädigungsobergrenze abhängig von der gewählten Campingplatz-Versicherung bei € 60.000,- oder € 120.000,-.
Folgendes ist versichert:
Gegenstände:
- Mobilheim / Tiny House / Wohnwagen
- Fester Anbau / Vorbau
- Fußboden
- Gartenhütte / Geräteschuppen
- SAT-Anlage
- Terrasse
Gefahren:
- Brand- bzw. Feuerschäden
- Sturmschäden
- Hagelschäden
- Schäden durch direkte Blitzschläge
- Schäden durch Einbruchdiebstahl
- Schäden durch Vandalismus im Zuge eines Einbruchs
- Elementarschäden wie etwa Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Rückstau, Schneedruck oder Überschwemmungen
- Explosionen
Hausratversicherung
Außer Ihrem Mobilheim / Wohnwagen / Tiny House ist auch das Inventar, der feste Anbau / Vorbau, die Gartenhütte / der Geräteschuppen und das winterfeste Dauerstandzelt versichert. Im Schadenfall werden die Reparaturkosten erstattet. Im Falle eines Totalschadens wird Ihnen der Neuwert des vergütet.
Die Entschädigungsobergrenze beträgt abhängig von der gewählten Campingplatz-Versicherung € 9.000,- oder € 18.000,-.
Folgendes ist versichert:
Inventar:
- Bargeld
- Einrichtungsgegenstände (Möbelstücke)
- Elektronikgeräte
- Gartengeräte
- Kleidung
- Sportgeräte
- Teppiche
- Wertgegenstände
Gefahren:
- Brand- bzw. Feuerschäden
- Sturmschäden
- Hagelschäden
- Schäden durch direkte Blitzschläge
- Schäden durch Einbruchdiebstahl
- Schäden durch Vandalismus im Zuge eines Einbruchs
- Elementarschäden wie etwa Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Rückstau, Schneedruck oder Überschwemmungen
- Explosionen
Glasbruch
In der Campingplatz-Versicherung inbegriffen sind fertig eingesetzte oder montierte Glasplatten, Glasscheiben und Glasspiegel. Auch künstlerisch bearbeitete Glasplatten, Glasscheiben und Glasspiegel sind versichert. Ebenso versichert sind Aquarien, Kochflächen aus Glas sowie Scheiben aus Kunststoff.
Standplatz-Haftpflicht
Die gesetzliche Haftpflicht ist versichert. Das ist durch den bloßen Besitz bzw. die Nutzung des Wohnwagens, Mobilheims oder Tiny Houses sowie des Standplatzes gegeben. Die Prüfung der Haftpflichtfrage sowie die Abwehr unbegründeter Ansprüche ist hier bereits inkludiert. Der Umfang der Haftpflichtversicherung umfasst Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Die Entschädigungsobergrenze beträgt € 2 Mio.
» ZUR DAUERCAMPINGVERSICHERUNG
Mit diesen Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die hier angebotenen Möglichkeiten der Versicherung von Dauercamping-Wohnwagen und Mobilheimen geben. Sie stellen lediglich eine Zusammenfassung der angebotenen Dauercamping-Versicherungen dar und ersetzen nicht die eigentlichen Bedingungen der jeweiligen Versicherung. Einzelheiten zum Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte den entsprechenden Bedingungen. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus Ihrem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.