- Ist Dauercamping erlaubt?
- Hauptwohnsitz möglich?
- Platzgestaltung: was ist erlaubt?
- Pflege & Instandhaltung des Stellplatzes: wer ist verantwortlich?
- Welche Steuern fallen an?
- TÜV bzw. Pickerl nötig?
- Tierhaltung möglich?
Rechtslage in Deutschland
Ist Dauercamping in Deutschland erlaubt?
Dauercamping ist in Deutschland grundsätzlich geduldet. Es können jedoch von Bundesland zu Bundesland verschiedene Gesetze bestehen, die den dauerhaften Aufenthalt am Campingplatz nicht erlauben oder gewisse Einschränkungen mit sich bringen. Während den COVID-19 bedingten Lockdowns war beispielsweise der Aufenthalt für Dauercamper meist gestattet, während Urlaub am Campingplatz nicht erlaubt war. Von der Rechtslage abgesehen, sollte jedoch mit dem Campingplatz- bzw. Stellplatz- Vermieter Kontakt aufgenommen werden um auf der sicheren Seite zu sein.
Erstwohnsitz als Dauercamper in Deutschland
Laut § 20 des Bundesmeldegesetz (BMG) wird in Deutschland auch ein Wohnwagen als Wohnung anerkannt. Als einzige Voraussetzung dafür gilt, dass der Wohnwagen nur selten bis gar nicht bewegt wird, was bei Dauercampern ohnehin meist der Fall ist. Im BMG ist zudem festgehalten, dass die Wohnung, die hauptsächlich benutzt wird, als Hauptwohnung gilt. Das heißt von Seiten des Bundesmeldegesetz ist der Erstwohnsitz für Dauercamper kein Problem.
Für die Anmeldung als Erstwohnsitz muss jedoch der Inhaber des Campingplatzes bzw. Stellplatzes damit einverstanden sein. Darüber hinaus muss mit dem Inhaber abgeklärt werden, ob ein dauerhafter Aufenthalt geduldet wird. Denn Erstwohnsitz und dauerhafter Aufenthalt am Stellplatz sind nicht das selbe.
Postzustellung
Als Dauercamper ist es notwendig auch postalisch erreichbar zu sein. Daher sollte der Campingplatz bzw. Stellplatz über einen Postkasten verfügen. Es muss dabei nicht unbedingt ein eigener Postkasten pro Dauercamper sein, sondern ist vollkommen ausreichend wenn es einen gemeinsamen Postkasten gibt und die Post dann an die jeweiligen Camper weitergeleitet wird.
Gewerbebetrieb
Den Campingplatz als Firmenniederlassung zu verwenden wäre kostengünstig und ideal wenn man ohnehin dort wohnt. Doch selbst wenn bereits der Erstwohnsitz dort angemeldet ist und quasi aus dem Dauercamping Home Office gearbeitet wird, sollte davor die Einverständnis vom Inhaber eingeholt werden.
Platzgestaltung: was ist erlaubt?
Vorzelte bzw. Dauerstandzelte sowie kleinere An- bzw. Vorbauten sind in der Regel erlaubt. Größere Objekte wie Gartenhäuser, Geräteschuppen oder ein Carport sollten aber vorher vom Vermieter abgesegnet werden.
Pflege & Instandhaltung des Stellplatzes: wer ist verantwortlich?
Für die Pflege sowie Instandhaltung des Stellplatzes ist im Normalfall der Mieter verantwortlich. Zur Instandhaltung zählt zum Beispiel die Rasenpflege (Rasenmähen) sowie die Entsorgung des eigenen Mülls. Wird der Instandhaltung bzw. Pflege von Seiten des Dauercampers nicht nachgekommen, kann der Vermieter dies kostenpflichtig durchführen lassen und dies vom Mieter einfordern.
Welche Steuern fallen an?
Da Dauercamper meist in einem abgemeldeten Wohnwagen, Wohnmobil oder anderem Mobilheim wohnen, ist keine Kfz-Steuer zu zahlen. Handelt es sich jedoch um einen Zweitwohnsitz, ist dafür wahrscheinlich eine Zweitwohnungssteuer zu entrichten.
Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuer – auch Zweitwohnsitzsteuer genannt – wird von Gemeinden erhoben wenn der Dauercamper dort seinen Sommerwohnsitz oder Zweitwohnsitz hat. Die Zweitwohnungssteuer ist in Deutschland noch nicht überall fällig. Dauercamper sollten sich aber auf bis zu 20 Prozent der Nettostellplatzmiete einstellen.
Rundfunkbeitrag
Während temporäre Camper keinen Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, ist das beim Dauercamping notwendig. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass man einen Fernseher oder Radio besitzt.
TÜV notwendig?
Dauercamper benötigen keine regelmäßige Überprüfung durch den TÜV, wenn der Wohnwagen bzw. das Mobilheim abgemeldet ist und deshalb auch nicht bewegt wird oder am Straßenverkehr teilnimmt.
Tierhaltung möglich?
Die Tierhaltung am Campingplatz ist durch die Platzordnung geregelt. An den meisten Stellplätzen sind Tiere mit Einschränkungen erlaubt. D.h. für Hunde gilt auf den meisten Campingplätzen Leinenpflicht. Die Nutztierhaltung von beispielsweise Hühnern ist hingegen meist untersagt. Eine Ausnahme stellen hier zum Teil Kleingartenanlagen dar. Im Zweifelsfall sollte der Stellplatz-Inhaber diesbezüglich kontaktiert werden.