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Dauercamping Versicherung

– Der sinnvolle Schutz zum fairen Preis
Wohnwagen Dauercamping Versicherung

Schließen Sie online und ganz bequem Ihre Dauercamping Versicherung für Wohnwagen oder Mobilheim Versicherung am Dauerstellplatz ab, denn beide Objekte sind den gleichen Gefahren wie beispielsweise ein Haus oder eine Wohnung ausgesetzt. Die hier angebotenen Varianten der Dauercampingversicherung bieten umfangreichen Schutz für Dauercamper am Stellplatz.

Das Komplettpaket inkl. Hausrat, Glasbruch und Haftpflicht schon um € 10,22 im Monat.

» Preise und Details » Versicherung beantragen


Das Rundum-Konzept für Camping Liebhaber: Die Dauercamping Versicherung

Machen Sie sich keine Sorgen mehr um Ihren Wohnwagen bzw. Standwohnwagen oder Ihr Mobilheim. Natürlich geht man immer davon aus, dass kein Unglück passieren wird. Wenn aber dennoch ein Schadenfall am liebevoll aufgebauten Freizeitdomizil eintritt, ist zumindest der finanzielle Verlust durch die von uns angebotenen Dauercampingversicherungen bzw. Mobilheim­versicherung abgedeckt. Unser Versicherungsschutz gilt für alle Campingplätze in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Holland, Luxemburg und Österreich.

Neben dem Hauptobjekt am Campingplatz (z.B. Wohnwagen Dauercamping, Mobilheim, Chalet, Zirkuswagen, Bauwagen, Tiny House, usw.) können auch winterfeste Vorzelte (Dauerstandzelte), Zu- und Anbauten, Geräte- oder Gartenhütten und auch das Carport mitversichert werden. Das Inventar ist in der Campingversicherung für Dauercamper ebenso gegen viele Gefahren des Alltags abgesichert. Und wenn durch Ihren Stellplatz der Nachbar oder andere Gäste am Campingplatz zu Schaden kommen, schützt die Haftpflicht für Mobilheime und Wohnwagen – entweder durch Bezahlung des Schadens oder die Abwehr unberechtigter Forderungen an Sie.

Auch gemietete oder vermietete Objekte sind versicherbar.

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die hier angebotenen Möglichkeiten der Versicherung von Dauercamping-Wohnwagen und Mobilheimen geben. Sie stellen lediglich eine Zusammenfassung der angebotenen Dauercamping-Versicherungen dar und ersetzen nicht die eigentlichen Bedingungen der jeweiligen Versicherung. Einzelheiten zum Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte den entsprechenden Bedingungen. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus Ihrem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.

Produktfinder Campingversicherung



Dauercamping Versicherung Vergleich

(Die Tabelle kann mit dem Finger nach links und rechts gewischt werden. ←☝→)

Anbieter der Camping­versicherung für Dauercamper Oberösterreichische Versicherung AG ias – Internationale Assekuranz-Service GmbH
Monatliche Prämie inkl. Versicherungs­steuer ab € 12,45 ab € 10,22
Beantragung » zum Antrag » zum Antrag
Entschädigungs­variante Details Details
Versicherungsumfang Objekte / Gebäude
Versicherungs­­summe € 40.000
bis € 300.000
€ 30.000
bis € 180.000
Welche Objekte sind mit der Dauercamping­ Versicherung versicherbar?
Wohnwagen (nicht zum Verkehr zugelassen) Ja Ja
Wohnwagen (zugelassen / angemeldet) Ja Ja
(10% Prämienzuschlag)
Mobilheim / Chalet Ja Ja
Tiny House Ja Ja
ausgebauter Bauwagen / Zirkuswagen Ja Ja
Single House / Minihaus / Modulhaus Ja Ja
Welche Sachen sind zusätzlich zu den oben genannten Objekten versichert?
Schutzdach Ja Ja
Dauerstandzelt / sturm und wintertauglich Ja Ja
Pavillon / winterfest Ja Ja
Markisen / fest mit dem Objekt verbunden Ja Ja
Fester Vorbau / Anbau / Fußboden / Sat-Anlagen Ja Ja
fest mit dem Boden oder dem versicherten Objekt verbundene An-/Zubauten Ja Ja
Glas -und Gewächshäuser optional
mit Fundament bis max. 20 m² Grundfläche
Nein
Solar- oder Photovoltaik-Anlage optional
bis € 8.000 (€ 1,53/Monat)
optional
Autarkie-Paket (€ 3,09/Monat)
Details
Infrastruktur am Versicherungsort bis max. 25% der gewählten Versicherungssumme
Details
im optionalen
Outdoor-Paket
inkludiert
Details
Versicherungs­umfang Hausrat / Inventar
Versicherungs­­summe € 6.000
bis € 40.000
€ 6.000
bis € 36.000
Welche Sachen sind versichert?
Sachen zur privaten Nutzung Ja Ja
Wertsachen und Bargeld (nur bei Bewohntsein) Ja Ja
Antennen­­anlagen Ja Ja
Fremdes Eigentum Ja Ja
Kranken­fahr­stühle, Rasenmäher, Go-Karts, Elektrogeräte Ja Ja
Boote, Surf- und Kitesurf­­geräte Ja im optionalen
Outdoor-Paket
inkludiert
Details
Fahrräder und E-Bikes Ja im optionalen
Outdoor-Paket
inkludiert
Details
Fall- und Gleitschirme Ja im optionalen
Outdoor-Paket
inkludiert
Details
Arbeits­geräte des Versicherungs­­nehmers Ja Ja
Welche Gefahren sind bei der Dauercamping­ Versicherung versichert?
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Über­schall­­druck­wellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasser­­fahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung; Ja Ja
Über­spannung durch Blitz oder sonstigen atmosphärisch bedingte Elektrizität Ja Ja
Einbruch­­diebstahl Ja Ja
Sturm Ja Ja
(Selbstbeteiligung € 300 / 4 Wochen Wartezeit)
Hagel
(Nicht versichert gelten optische Beschädigungen, welche die Funktionalität des Objekts nicht beeinflussen.)
Ja Ja
(Selbstbeteiligung € 300 / 4 Wochen Wartezeit)
Weitere Elementar­­gefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine, Vulkan­ausbruch) optional
(€ 2,12/Monat)
Details
Ja
Details
Raub Ja Ja
Vandalismus im Zuge eines Einbruch­­diebstahls Ja Ja
reiner Vandalismus (Mut- und böswillge Beschädigung) Nein im optionalen
Outdoor-Paket
inkludiert
Details
Einfacher Diebstahl von Fahrrädern und Sportgeräten (Boote, Surf -u, Kitesurfgeräte, etc.)
Diebstahl von Wäsche und Bekleidung, Gartenmöbeln und -geräten, Garten­skulpturen und Wäsche­spinnen auf dem Stellplatz
Ja
bis € 3.000
im optionalen
Outdoor-Paket
inkludiert
Details
Diebstahl von Fahrrädern und nicht versicherungspflichtigen E-Bikes / Pedelcs sowie Fahrradanhänger innerhalb Deutschlands optional
bis max € 5.000
Nein
Diebstahl des versicherten Objektes Ja im optionalen
Outdoor-Paket
inkludiert
Details
Bewachungs-, Hotel- und Schloss­­änderungs­­kosten im Zuge eines Versicherungs­falls Teilweise
Hotelkosten nicht versichert
im optionalen
Outdoor-Paket
inkludiert
Details
Ent­fernung von Bienen-, Hornissen- oder Wespen­nestern Nein im optionalen
Outdoor-Paket
inkludiert
Details
Leitungs­wasser Ja im optionalen
Wasser-Paket
inkludiert
Details
Beschädigung / Zerstörung von Hausrat im Freien Ja
bis € 3.000
Details
Ja
Aufräumungs- und Abbruchkosten Ja Ja
Versicherungs­umfang Glasbruch
Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Acrylglas (Aussen -u. Innen­verglasungen) Ja Ja
Kochflächen aus Glas Ja Ja
künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Ja Ja
Versicherungsumfang Haftpflicht
Personen-, Sach- und Vermögens­­schäden inklusive Abwehr unbegründeter Ansprüche Ja
Versicherungssumme € 10 Mio.

€ 1,57 Nachlass / Monat bei Verzicht auf Haftpflichtdeckung
Ja
Versicherungssumme € 5 Mio.
Wo sind die Sachen versichert?
Dauerstellplatz (Campingplatz) Ja Ja
Privates Grundstück Ja
umfriedet
Ja
Winterlager Ja
Details
Ja
Geltungsbereich der Dauercamping-Versicherung
Belgien Nein Ja
Dänemark Nein Ja
Deutschland Ja Ja
Frankreich Nein Ja
Luxemburg Nein Ja
Niederlande Nein Ja
Österreich Nein Ja
Sonstiges
Versicherung ohne Selbst­beteiligung in den Sparten Sturm/Hagel und erweiterte Elementar­gefahren Nein Ja
(20% Prämienzuschlag)
Versicherung eines 2. Objekts auf dem gleichen Stellplatz Ja Ja
Details
Versicherung von gewerblich vermieteten Objekten Nein Ja
(10% Prämienzuschlag)
Zusatzleistungen für gewerblich genutzte oder vermietete Objekte Nein im optionalen
Vermieter-Paket
inkludiert
Details
Zahlungsarten SEPA-Lastschrift SEPA-Lastschrift oder Rechnung
Laufzeit 3 Jahre
(10% Zuschlag bei 1-jähriger Laufzeit)
3 Jahre
(10% Zuschlag bei 1-jähriger Laufzeit)
Downloads
Versicherungs­­bedingungen, Produkt­­informa­tionen, Rechtliches » Download (PDF) » zu den Downloads
Beantragung Oberösterreichische Versicherung AG ias – Internationale Assekuranz-Service GmbH
» zum Antrag » zum Antrag

Campingversicherung - Ihr Schutz am Campingplatz / Stellplatz

Eine Dauercamping Versicherung schützt Ihr Hab und Gut am Campingplatz zu günstigen Konditionen.

Mit nur einem Versicherungsschein und einer fixen, niedrigen Prämie schützen Sie Ihren Standwohnwagen (oder andere versicherbare Objekte - siehe oben) am Dauerstellplatz inklusive Dauerstandzelt (winterfestes Vorzelt) oder festem Anbau sowie Gartenhäuschen samt Inhalt (Hausrat) gegen häufig auftretende Schäden ab.

Dazu gehören unter anderem:

  • Diebstahl und Vandalismus infolge eines Einbruchs
  • Glasbruch
  • Sturm und Hagel
  • Brand
  • Überspannung und Blitzschlag
  • Leitungswasserschäden
  • Haftpflicht

Mit unserem Komplettpaket können Sie Camping am Dauerstellplatz sorgenfrei genießen, denn wenn ein Schaden am Campingplatz passiert, sind Sie mit unserem Schutz finanziell abgesichert.

» Kontaktieren Sie uns


Was ist bei einer Dauercamping Versicherung zu beachten?

Bei Dauercamping-Versicherungen gibt es einiges zu beachten. Informieren Sie sich deshalb vor Abschluss einer Versicherung über deren Leistungen und Versicherungssummen.

Welche Objekte sind überhaupt versicherbar?

Klären Sie ab, welche Objekte die Dauercamping Versicherung abdeckt, um im Schadenfall nicht eine böse Überraschung zu erleben.

Die bei Vivema angebotene Dauercamping-Versicherung deckt folgende Objekte ab: Wohnwagen, Mobilheim, Chalet, Zirkuswagen, Bauwagen, Tiny House sowie selbstgebaute Objekte.

Sind Nebengebäude bzw. Nebenobjekte versichert?

Deckt die Versicherung auch Nebengebäude wie Gartenhütten, Gerätehütten oder Sanitärhäuser ab? Falls Sie – abgesehen vom Hauptobjekt – noch andere Objekte auf Ihrem Standplatz haben, sollten Sie sich informieren, ob diese im Versicherungsschutz ebenfalls inkludiert sind.

Mit der Dauercampingversicherung bei Vivema sind zusätzlich auch Dauerstandzelte, winterfeste Vorzelte, feste An- und Vorbauten, Gartenhütten, Gerätehütten, Werkzeughütten, Sanitärhäuser und Carports versicherbar.

Ist das Schutzdach beim Wohnwagen mitversichert?

Bei manchen Campingplatz-Versicherungen ist das Schutzdach des Wohnwagens nicht versichert. Unsere Versicherungen decken auch das Schutzdach des Wohnwagens ab.

In welchen Ländern bietet die Dauercamping Versicherung einen Schutz?

Achten Sie bei der Wahl der Versicherung auch darauf wo diese gilt. Sollten Sie vorhaben mit Ihrem Objekt zu übersiedeln, benötigen Sie ansonsten vielleicht eine andere Versicherung.

Die Vivema Dauercamper-Versicherung von ias gilt in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Österreich.

Da die Versicherung nur für feststehende Objekte gilt, haben wir für den Transport Ihres Objekts eine Transportversicherung entwickelt, damit Ihr Objekt auch während dem Umzug versichert ist. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier: Transportversicherung

Sind Gegenstände im Freien versichert?

Bei einigen Versicherungen für Dauercamper sind Gegenstände im Freien nicht oder nur zum Teil versichert. Achten Sie bei der Wahl der Campingplatzversicherung deshalb darauf, was mitversichert ist und was nicht. Teilweise können Sie den Versicherungsschutz durch einen kleinen monatlichen Aufpreis erhöhen bzw. die Leistungen ausweiten.

So können Sie bei der ias Dauercamperversicherung von Vivema gegen einen Aufpreis von € 4,12 pro Monat folgende Gegenstände gegen Diebstahl im Freien versichern: Bekleidung und Wäsche, Fahrräder, Gartengeräte, Gartenmöbel, Grill, Trampoline, Gartenskulpturen und Wäschespinnen am Stellplatz. Außerdem deckt das Upgrade die Kosten für Bewachung und Hotel sowie Schlossänderungen im Schadenfall und auch der Diebstahl Ihres Dauercampers ist mitversichert.

Ist bei der Dauercampingversicherung Einbruchdiebstahl versichert?

Die meisten Versicherungen für das Dauercamping inkludieren den Schutz vor Einbruchdiebstahl. Sie sollten aber auch darauf achten, dass der Schutz auch Raub und Vandalismus im Zuge eines Einbruchdiebstahls beinhaltet.

Die Versicherungen von Vivema beinhalten neben Einbruchdiebstahl auch Raub sowie Vandalismus im Zuge eines Einbruchdiebstahls.

Schützt eine Dauercamping-Versicherung vor Elementargefahren?

In diesem Punkt sollten Sie sich genau informieren ob und welche Elementargefahren versichert sind, denn Elementargefahren können in einem Totalschaden enden. Hier ist besonders auch auf die Entschädigungsobergrenze oder einen etwaigen Selbstbehalt zu achten.

Als Elementargefahren gelten Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen, Lawinen, Rückstau, Schneedruck, Überschwemmungen und Vulkanausbrüche.

Bitte beachten Sie auch etwaige Einschränkungen bei der Gefahr Überschwemmung (Stichwort ZÜRS-Zonen 3 und 4, HORA-Zone, Hochwasser oder Sturmfluten nach Dammbrüchen).

Dauercamper-Versicherung zum Neuwert oder Zeitwert?

Bei unseren Versicherungsprodukten handelt es sich bei der Dauercamping Versicherung um eine Kombination aus Neu- und Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert. Die Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.


Häufig gestellte Fragen zur Dauercampingversicherung

  • Bei welchem Unternehmen ist man versichert?

    Das Versicherungsunternehmen ist wahlweise die Oberösterreichische Versicherung AG oder ias – Internationale Assekuranz–Service GmbH als autorisierte Zeichnungsstelle für die Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG, beide mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Zusammen blicken sie auf eine über 300-jährige Geschichte zurück und überzeugen durch maßgeschneiderte Gesamtkonzepte, wie auch die von Vivema mitentwickelte Dauercamping Versicherung. Die Versicherungspolizzen werden direkt von der Oberösterreichischen bzw. bei HDI von unserem renommierten Versicherungspartner ias in Bremen ausgestellt.
  • Wer ist Ansprechpartner bei möglichen Fragen?

    Wir (die Vivema OG)! Die Vivema OG legt als Versicherungsagentur allergrößten Wert auf Transparenz und Service. Unser primäres Serviceziel ist es, dass Sie sich als Versicherungskunde bei uns bestens aufgehoben fühlen und optimal betreut werden.
  • Wie kann man eine Wohnwagen bzw. Mobilheim Versicherung beantragen?

    Füllen Sie bitte zunächst das dazugehörige Antragsformular von uns aus. Danach erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Abhängig vom Beginn der Dauercamper-Versicherung erhalten Sie Ihre Versicherungspolizze nach nur kurzer Zeit oder wenige Tage vor Versicherungsbeginn per Post oder auf Wunsch in elektronischer Form.
  • Werden Wohnwagen und Mobilheime zum Neuwert oder Zeitwert versichert?

    Es handelt sich um eine Kombination aus Neu- und Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert. Details finden Sie in den Bedingungen zum jeweiligen Produkt.
  • Ist ein Mobilheim / Wohnwagen außerhalb von Deutschland versicherbar?

    Ja, das von der ias angebotene Versicherungsprodukt gibt es für Mobilheime, Wohnwagen und andere versicherbare Objekte mit Standort in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Holland, Luxemburg oder Österreich.
  • Muss man in Österreich oder Deutschland wohnhaft sein?

    Nein. Auch ein Wohnsitz in den Niederlanden und in der Schweiz sind möglich.
  • Welche Versicherungssumme soll ich wählen?

    Beim Mobilheim oder Wohnwagen inkl. Anbau, Dauerstandzelt, Fußboden, Gartenhaus, Geräteschuppen, SAT Anlage und Schutzdach beträgt die Entschädigungsobergrenze wahlweise zwischen € 30.000,- und € 300.000,-. Sollte Ihr Inventar einen Wert von € 6.000,- übersteigen, können Sie die Versicherungssumme für das Inventar bei der Beantragung ebenfalls anpassen.
  • Sind Carport oder Pavillon mitversichert?

    Die Dauercamping-Versicherung für Mobilheime und Wohnwagen ist ein pauschales Versicherungsprodukt und beschränkt sich auf die genannten Objekte inkl. Anbau, Dauerstandzelt, Fahrradunterstand, Fußboden, Glas, Gerätehütte, Hausrat, SAT Anlage, Schutzdach, Vorbau, Werkzeugschuppen und Haftpflicht. Carports sind ebenfalls versicherungsfähig. Für die Versicherung von Pavillons ist es notwendig, dass dieser winterfest bzw. bei einer Versicherung bei der Oberösterreichischen mit harter Bedachung ausgestattet ist.
  • Was wird unter einem „verschließbaren Dauerstandzelt“ verstanden?

    Ein verschließbares Dauerstandzelt ist ein Ganzjahresvorzelt, das z.B. durch ein Vorhängeschloss verschlossen werden kann. Dabei muss das Zelt nur aufgrund der Versicherungsdeckung gegen Einbruchdiebstahl verschließbar sein. Das heißt, dass kein Versicherungsschutz besteht wenn etwas gestohlen wurde und das Vorzelt unverschlossen war. Zelte mit verschiebbarem Gestänge, Sonnensegel bzw. ohne Wintertauglichkeit sind nicht versichert.
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

    Bei ias: Hagel-, Sturm: € 300,-. Elementargefahren: 10% der Schadenssumme (mind. 500,- EUR und max. 2.000,- EUR je Schadenfall). Die Versicherung kann gegen einen Zuschlag von 20% ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden.

    Bei der Oberösterreichischen: € 300,- bei Sturm und Hagel
  • Was ist zu tun im Schadenfall?

    Im Brandfall ist die Feuerwehr sofort zu verständigen. Schließen Sie bei Wasserschäden sofort den Haupthahn und zeigen Sie Einbruchsdiebstähle sofort bei einer nahe gelegenen Polizeiwache an. Versuchen Sie mögliche Schäden gering zu halten. Das Wichtigste ist jedoch Ihre eigene Sicherheit. Kontaktieren Sie uns im Schadensfall unverzüglich.
  • Gibt es Beschränkungen oder Ausschlüsse?

    Sturm- oder Hagelschäden, die rein optischer Natur sind und welche die Funktionalität nicht beeinflussen, sind nicht versichert. Für Wertsachen sowie versicherten Risiken in optionalen Paketen gelten gesonderte Entschädigungsgrenzen, welche Sie den jeweiligen Versicherungbedingungen entnehmen können. Etwaige Einschränkungen bei der Gefahr Überschwemmung (Stichwort ZÜRS-Zonen 3 und 4, HORA-Zone, Hochwasser oder Sturmfluten nach Dammbrüchen) entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Bei Sturm/HAgel/Elementar gilt eine Wartezeit von 4 Wochen ab Antragstellung.
  • Gibt es bei der Dauercamping-Versicherung Selbstbeteiligungen?

    Abhängig von der gewählten Dauercamper-Versicherung, entsteht bei gewissen Schäden eine Selbstbeteiligung. Dies ist z. B. bei einem Sturmschaden der Fall. Hierbei verlangt die Oberösterreichische Versicherung sowie das Versicherungsprodukt von IAS eine Selbstbeteiligung von € 300.

    Auch bei einem Hagelschaden ist das der Fall. Bei der Oberösterreichischen Versicherung sowie bei der Dauercampingversicherung von IAS beträgt die Selbstbeteiligung € 300.

    Bei Elementargefahren beträgt die Selbstbehaltsquote der IAS Versicherung 10% der Schadenssumme (mind. 500,- EUR und max. 2.000,- EUR je Schadenfall). Da Elementargefahren von der Oberösterreichischen Versicherung für Dauercamper nur bis € 4.000 je Schadenfall versichert sind, kann hier kein Vergleich angestellt werden.
  • Ist die Haftpflichtversicherung inklusive, oder muss man die extra dazu nehmen?

    Die Haftpflichtversicherung ist bei beiden Versicherungsprodukten bereits enthalten. Bei der Oberösterreichischen Versicherung kann zwischen einer Versicherungssumme von € 3 Mio. und € 5 Mio. gewählt werden. Zudem kann gegen einen monatlichen Nachlass von € 1,50 auf die Haftpflichtversicherung verzichtet werden. Wir empfehlen hier aber ausdrücklich nicht auf diese essentielle Absicherung zu verzichten.

    Bei der Dauercamper-Versicherung von IAS beträgt die Versicherungssumme € 5 Mio. und ist nicht abwählbar.
  • Welche vertraglichen Laufzeiten hat man?

    Die vertragliche Laufzeit beträgt bei der Oberösterreichischen Versicherung für Dauercamper 3 Jahre. Gegen einen Aufpreis kann die Laufzeit auch auf ein Jahr gekürzt werden. Bei der IAS ist das ebenso.
  • Ist das Objekt auch abseits des Dauerstellplatzes bzw. Campingplatzes versichert?

    Die IAS Versicherung für Dauercamper versichert Ihr Objekt ebenso wie die Oberösterreichische Dauercampingversicherung auch auf einem privaten Grundstück. Einen Versicherungsschutz für das Winterlager bieten beide beitragsfrei an. Beim Produkt der Oberösterreichischen gelten Einschränkungen (siehe Bedingungen).
  • Welche Nebenbjekte sind versichert?

    Ganzjahres-/Wintervorzelt und Ganzjahres-/Winterpavillon (gemäß Verwendungs- und Eignungsvorgaben seitens der Hersteller), fester Vorbau, Carport, Terrasse, fest mit dem Boden verankerte Garten- und Werkzeughütten sowie SAT-Anlagen.
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme bei der Dauercampingversicherung?

    Die Versicherungssumme für das Objekt inkl. Nebenobjekte am Stellplatz liegt bei der IAS wahlweise zwischen € 30.000 und € 180.000, bei der Oberösterreichischen zwischen € 40.000 und € 300.000.

    Die Versicherungssumme des Inventars liegt bei der Oberösterreichischen Versicherung für Dauercamping zwischen € 6.000 und € 20.000. Bei der IAS Campingplatzversicherung kann für die Versicherungssumme ein Wert zwischen € 6.000 und € 36.000 gewählt werden.
  • Kann Fahrraddiebstahl am Stellplatz versichert werden?

    Die Campingplatz-Versicherung von IAS bietet gegen einen monatlichen Aufpreis von € 4,12 sowohl eine Versicherung gegen Fahrraddiebstahl als auch gegen Diebstahl von Sportgeräten vom Stellplatz bis € 2.000 an. Zusätzlich beinhaltet das sogenannte Outdoor-Paket einen Objektediebstahlschutz, d. h. auch der Wohnwagen / das Mobilheim / Tiny House etc. ist gegen Diebstahl versichert. Diebstahl von Bekleidung, Wäsche, Gartengeräten, Gartenmöbeln, Grills, Trampolinen, Gartenskulpturen und Wäschespinnen auf dem Stellplatz runden das Paket ab. Zusätzlich werden im Schadenfall die Kosten für Bewachung, Hotel und Schlossänderung erstattet.

    Bei der Oberösterreichischen ist Fahrraddiebstahl innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis € 1.500,- ohne Aufpreis mitversichert.
  • Sind bei der Dauercamping-Versicherung das Carport und der Pavillon mitversichert?

    Bei unseren Dauercamper-Versicherungen sind ein Carport sowie ein winterfester Pavillon im Preis inbegriffen und müssen nicht extra versichert werden.
  • Muss das Objekt abgemeldet sein?

    Das Objekt muss nicht abgemeldet sein, wenn Sie in den Genuss eines Versicherungsschutzes kommen möchten. Bei IAS wird für Wohnwagen mit Kennzeichen ein Prämienzuschlag von 10% berechnet. Die Dauercampingversicherung ersetzt nicht eine erforderliche KFZ-Haftpflichtversicherung. Das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen und der Schutz gilt nur am in der Police eingertagenen Stellplatz.
  • Ist Vivema auf diesen Bereich spezialisiert?

    Als Miterfinder der Dauercamping Versicherung sind wir nicht nur der Spezialist am Markt. Unser Fokus liegt zusätzlich darin, basierend auf Kundenerfahrungen, neue Produkte zu kreieren.

    Auch das Produkt der IAS ist aus unserer Feder und mit der IAS können wir uns auf einen zuverlässigen Partner stützen, der für unsere Kunden eine reibungslose Vertragserstellung und Schadenerledigung sicherstellt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Mobilheimversicherung sowie einen Überblick über die hier angebotene Dauercamping Versicherung von ias finden Sie auch auf unserer Partnerseite mobilheim.versicherung.

Sie interessieren sich für Tiny Häuser und möchten wissen, wie man ein Tiny House plant oder wo man es abstellen darf? Die Experten auf tinyhouse.versicherung können Ihnen weiterhelfen.

Weitere Informationen zur Dauercamping Versicherung von Vivema / ias finden Sie unter dauercamping.versicherung.

Bent u op zoek naar informatie in het Nederlands? Bezoek de website stacaravan-verzekeren.nl


Auszug aus dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

  • Dauercamping-Versicherung ias

    Um welche Versicherung handelt es sich?

    Es handelt sich um eine Versicherung für Wohnwagen inkl. Schutzdach, Mobilheime, Chalets, Zirkuswagen, ausgebaute Bauwagen sowie für dessen Dauerstandzelte, winterfeste Pavillons, feste Vorbauten, Carports, Fußböden, Terrassen, fest mit dem Boden verankerte Garten- und Werkzeughütten und Grundstückseinfriedungen.

    Was ist versicherbar?

    Über diese Versicherung können Ihre Objekte, Ihr Hausrat, Ihre Glasscheiben sowie Ihre Gebäudehaftpflicht versichert werden. Hier erhalten Sie einen Auszug der wichtigsten Sachen und Risiken. Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen.

    Objekte
    • Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Objekte gegen Zerstörung und Beschädigung; z.B. Schäden durch:
    • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
    • Naturgefahren wie z.B. Sturm und Hagel
    • Weitere Elementargefahren (Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen)
    • Als maximale Entschädigungsleistung in einem versicherten Schadensfall gilt die in der Police genannte Höchstentschädigungssumme.
    • Zusätzlich ersetzen wir auch, begrenzt auf die vereinbarte Höchstentschädigungssumme, verschiedene Kosten, welche aufgrund eines Versicherungsfalls notwendig sind:
    • Aufräumung- und Abbruchkosten
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Verkehrssicherungskosten
    Hausrat
    • Versichert ist Ihr Hausrat und Wertgegenstände gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art; z.B. Schäden durch:
    • Brand, Blitz (inkl. Überspannung), Explosion, u. v. m.
    • Für Wert- und Kunstgegenstände sowie Bargeld gelten besondere Regelungen, die Sie bitte den Versicherungsbedingungen entnehmen.
    • Weiters werden auch diverse Kosten, die durch einen Versicherungsfall entstehen, ersetzt (es gelten die vertraglich geregelten Entschädigungsobergrenzen):
    • Aufräumung- und Abbruchkosten
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Transport- und Lagerkosten
    Glasbruch
    • Versichert sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder Acrylglas.
    • Versichert sind Teile aus Glas, die durch Bruch zerbrechen, zerstört oder beschädigt werden.
    • Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für z.B.
    • Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalung, Notverglasung)
    • Das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten).
    • Bedingungsgemäß gewährt der Versicherer im Versicherungsfall eine Geldleistung.
    Haftpflicht
    • Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eintretenden Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hat, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Wohnwagenversicherung oder Dauercamping-Versicherung: Wo liegen die Unterschiede?

Da wir häufig die Frage gestellt bekommen worin sich die Dauercamping-Versicherung von der Wohnwagenversicherung unterscheidet, fassen wir hier die Unterschiede sowie die Gemeinsamkeiten zusammen. Zudem klären wir Sie darüber auf welche dieser Versicherungsarten wofür notwendig bzw. was dadurch abgedeckt wird.

Wohnwagenversicherung

Die Wohnwagenversicherung ist für die Straßennutzung notwendig. d.h. ohne Wohnwagenversicherung bekommen Sie kein Kfz-Kennzeichen und sind dadurch auch nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen. Dabei unterteilt man in drei Versicherungen: die Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Diese unterscheiden sich im Versicherungsumfang sowie der Höhe des Selbstbehalts im Schadenfall.

Haftpflichtversicherung für Wohnwagen

Die günstigste Versicherung – um den Wohnwagen auf der Straße nutzen zu können – stellt die Haftpflichtversicherung dar. Diese ist wie bei Ihrem Auto erforderlich, um das Kfz auf einer öffentlichen Straße nutzen zu dürfen. Ohne Haftpflichtversicherung bzw. Nachweis in Form einer eVB-Nummer zur elektronischen Versicherungsbestätigung, dass diese abgeschlossen wird bzw. wurde, erhalten Sie kein Kfz-Kennzeichen und sind somit auch nicht berechtigt den Wohnwagen auf einer öffentlichen Straße zu fahren. Auch für das Kurzzeitkennzeichen wie z.B. bei Überführungsfahrten, Probefahrten oder Prüfungsfahrten ist eine Versicherung erforderlich.

Die Haftpflichtversicherung deckt wie der Name schon sagt lediglich Haftpflichtschäden ab. Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Weitere Versicherungsleistungen sind nur in Teil- und Vollkaskoversicherungen enthalten.

Teilkaskoversicherung für Wohnwagen

Die Wohnwagen-Teilkaskoversicherung deckt neben den Haftpflichtschäden auch Brand, Diebstahl, Explosion, Glasbruch und Elementargefahren ab. Zudem sind meist Schäden infolge eines Kurzschlusses, Bissschäden durch Tiere wie z.B. Marder oder Schäden durch Kollisionen mit Tieren versichert (Wildschäden). Eine Versicherung des Inventars ist abhängig vom Anbieter häufig gegen Aufpreis erhältlich.

Vollkaskoversicherung für Wohnwagen

Die Wohnwagen-Vollkaskoversicherung umfasst die Leistungen der Teilkaskoversicherung inkl. Fährrisiko, Vandalismus und Unfallschäden, die mitverschuldet oder selbst verschuldet sind. Als Fährrisko versteht man dabei Risiken beim Transport auf Fähren. Sollte z.B. das Schiff bzw. die Fähre stranden oder untergehen ist Ihr Wohnwagen versichert. Dasselbe gilt, wenn Ihr Fahrzeug über Bord geht oder zur Sicherheit der Fähre und der Passagiere geopfert werden muss.

Häufig gestellte Fragen zur Wohnwagenversicherung

Wann lohnt sich eine Wohnwagenversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend notwendig wenn Sie den Wohnwagen anmelden und damit auf öffentlichen Straßen fahren wollen. Da ein Wohnmobil und -wagen jedoch häufig und oft der Witterung ausgesetzt ist, sollten Sie sich überlegen, ob eine Kaskoversicherung für den Wohnwagen nicht doch die bessere Wahl wäre. Vor allem Hagelschäden können bei Wohnwägen schnell passieren und sind bereits durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Welche Wohnwagenversicherung ist die richtige für mich?

Das hängt von ein paar Faktoren ab. Dazu zählen u.a.

  • das Alter des Wohnwagens
  • der aktuelle Wert des Wohnwagens
  • ob dieser angemeldet oder abgemeldet ist
  • wir risikobereit Sie sind
  • was Sie für eine Versicherung laufend ausgeben wollen

Bei einem alten Wohnwagen, dessen Zeitwert nicht mehr sonderlich hoch ist, ist es in manchen Fällen nicht mehr ratsam in eine Kaskoversicherung zu investieren. Vor allem dann nicht, wenn bereits die Absicht besteht einen neuen Wohnwagen anzuschaffen.

Wird der Wohnwagen beispielsweise nur sehr selten bewegt und ist hauptsächlich feststehend, ist es ratsam diesen abzumelden und statt einer Wohnwagenversicherung eine Dauercamping-Versicherung abzuschließen.

Es hängt aber auch von Ihrer Risikobereitschaft ab welche Wohnwagenversicherung die richtige für Sie ist. Abgemeldete Wohnwagen benötigen beispielsweise gar keine Versicherung, außer diese wird vom Betreiber des Campingplatzes vorgeschrieben. Angemeldete Wohnwagen benötigen zwar eine Haftpflichtversicherung, Sie können aber entscheiden, ob es eine Kaskoversicherung sein soll oder nicht.

Für welche Versicherung Sie sich entscheiden hängt natürlich auch vom Preis ab. Die Haftpflichtversicherung ist die günstigste Art der Versicherung. Danach kommt die Teilkasko- gefolgt von der Vollkaskoversicherung.

Unterschied zwischen Wohnmobil und Wohnwagen
Während bei einem Wohnmobil das Auto und der Wohnwagen in einem sind, ist bei einem Wohnwagen ein Zugfahrzeug notwendig, um diesen zu transportieren. Da es sich beim Wohnwagen um ein eigenständiges Objekt handelt, benötigt neben dem Zugfahrzeug auch der Wohnwagen eine Versicherung. Beim Wohnmobil genügt der Abschluss einer Versicherung.

Aber mein Auto ist versichert!
Muss ich trotzdem eine Versicherung für meinen Wohnwagen abschließen? Ja, auch der Wohnwagen muss versichert werden, wenn Sie damit auf öffentlichen Straßen fahren wollen.

Dauercamping-Versicherung

Die Dauercamping-Versicherung richtet sich an Dauercamper deren Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House etc. auf einem Campingplatz oder Privatgrundstück steht und von dort nicht wegbewegt wird. D.h. das Objekt muss abgemeldet sein und darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Abhängig von der Dauercampingversicherung können teilweise jedoch auch angemeldete bzw. zugelassene Wohnwagen und Tiny Houses versichert werden. Der Versicherungsschutz umfasst dabei aber dennoch nur Gefahren auf dem Campingplatz und keine Unfallschäden im Straßenverkehr, da das Bewegungsrisiko explizit ausgeschlossen ist.

Was gehört zum Versicherungsumfang?

Versichert ist in erster Linie das Objekt inkl. Inventar. Als Objekt zählen Wohnwagen, Mobilheim, Chalet, Tiny House, ausgebauter Bauwagen und Zirkuswagen. Manche Dauercampingversicherungen decken auch Minihäuser oder Modulhäuser ab.

Zum Objekt und Versicherungsumfang gehören dabei auch das Schutzdach, Dauerstandzelt (winterfestes Ganzjahreszelt), Carport, Pavillon, fester An- und Vorbau, und Sat-Anlagen.

Neben dem Objekt umfasst die Dauercampingversicherung auch den Hausrat. Darunter fallen Sachen zur privaten Nutzung, Antennenanlagen, Arbeitsgeräte, Bargeld, Boote, Elektrogeräte, fremdes Eigentum, Fallschirme, Gleitschirme, Go-Karts, Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Surf-/Kitesurfequipment und Wertsachen.

Darüber hinaus deckt der Versicherungsumfang auch Glasbruch ab. Konkret sind Platten, Scheiben und Spiegel aus Acrylglas oder Glas, Glas-Kochflächen sowie künstlerisch gefertigte Glasplatten, -scheiben und -spiegel versichert.

Wie die Haftpflichtversicherung bei der Kfz-Versicherung ist auch eine Haftpflicht inkludiert. Dadurch sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden inkl. der Abwehr unbegründeter Ansprüche abgedeckt. Da sich bei einem Brand oder einer Explosion das Feuer leicht auf andere Objekte am Campingplatz ausweiten kann, ist dieser Schutz sehr wichtig. Vor allem deshalb, weil diese Art der Schäden mitunter zu den teuersten zählen.

Welche Gefahren sind versichert?

Zu den wichtigsten versicherten bzw. versicherbaren Gefahren zählen bei der Dauercamping-Versicherung Brand, Blitzschlag, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Explosionen, Hagel, Leitungswasser, Raub, Sturm, sowie Vandalismus im Zuge eines Einbruchs.

Bei der Wahl der Dauercamper-Versicherung gilt es auch darauf zu achten, dass Elementargefahren versichert sind. Da diese durch ihre Auswirkungen häufig einen großen Schaden verursachen, kann das schnell zu einer finanziellen Bedrohung werden. Als Elementargefahren bezeichnet man z.B. Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawine, Schneedruck, Überschwemmung oder Vulkanausbruch.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Die Dauercampingversicherung schützt Ihr Objekt inkl. Hausrat auf Campingplätzen in vielen Ländern Europas. Private Grundstücke und Winterlager werden abhängig von der Versicherung teilweise ebenso versichert.

Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung gilt die Dauercamping-Versicherung aber nicht in allen Ländern. Einige Länder der EU sind jedoch meist möglich wie beispielsweise Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Dänemark und die Niederlande. Genauere Informationen dazu finden Sie im Bereich Dauercamping Versicherung Vergleich.

Was ist nicht versichert?

Schadensfälle durch bewegen des Objekts sind nicht versichert. Sollten Sie Ihr Objekt regelmäßig transportieren oder damit herumfahren, sollten Sie sich zusätzlich eine Kfz-Versicherung anschaffen. Achten Sie in diesem Fall unbedingt darauf, dass die Dauercampingversicherung auch angemeldete/zugelassene Objekte versichert. Wird Ihr Objekt nicht sonderlich oft bewegt, genügt es für den Transport eine Transportversicherung abzuschließen.

Abhängig vom Versicherungsprodukt gibt es Unterschiede bei der Entschädigungsvariante sowie dem Versicherungsumfang. Bei der Entschädigungsvariante kommt z.B. entweder eine Entschädigung zum Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert oder eine Kombination zum Einsatz. Achten Sie bei der Wahl des Versicherungsprodukts darauf, welche dieser Varianten Anwendung findet.

Die Versicherungssumme kann meist vom Dauercamper selber gewählt werden. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten und Ihr Objekt inkl. Hausrat schätzen, um die richtige Versicherungssumme zu wählen.


Das Vivema Empfehlungsprogramm

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Standplatz in Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg oder in den Niederlanden?
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Was tun im Schadenfall?
Stürme, Schnee, Brände, Einbrüche aber auch andere Ereignisse können Ihr Hab und Gut im Standwohnwagen, Mobilheim, Tiny House oder Chalet beschädigen. Genau in solchen Fällen sind mit unserer Dauercamping-Versicherung und dem optimierten Versicherungsschutz für Sie da. Denken Sie bitte daran Beschädigungen immer gleich per Foto zu dokumentieren und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kein Risiko
Kontakt

Vivema OG – Versicherungsagentur

Tel.: 089 21 54 26 78 – Email : info@vivema.de

Postanschrift: Wilhelm-Wagenfeld-Str. 16, 80807 München

Partner

Oberösterreichische Versicherung AG mit Niederlassung in Deutschland
Maxhüttenstraße 11 / Haus 3 / 1. OG
93055 Regensburg

Die Oberösterreichische ist eine der ältesten Versicherungsgesellschaften in Österreich und blickt auf eine über 200jährige Tradition zurück. Sie gehört zu den verlässlichsten und nachhaltigsten Versicherungspartnern und ist am deutschen und österreichischen Markt tätig.

ias – Internationale Assekuranz–Service GmbH
Kleiner Ort 1, 28357 Bremen

Für den Vertrag gilt deutsches Recht.

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