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Hundehaftpflichtversicherung

Hundehalterhaftpflicht

Hundehalter machen sich zu Recht Gedanken darüber, wer eigentlich für Schäden aufkommt, die ihr Hund bei Dritten verursacht. Eine sogenannte Hundehaftpflichtversicherung übernimmt dann die Schadenkosten, wenn durch das eigene Haustier eine fremde Sache oder eine fremde Person zu Schaden gekommen ist. Geschädigte Personen können daraus Schadensersatzansprüche ableiten, denn als Tierhalter ist man grundsätzlich verpflichtet, Sach- oder Personenschäden, welche mein Hund verursacht hat, in voller Höhe zu ersetzen. Die Schadensummen können dabei durchaus beträchtlich sein, sodass sie in den meisten Fällen aus eigenen finanziellen Mitteln kaum zu regulieren sind.



Welche Leistungen sieht die Tierhalterhaftpflicht bzw. Hundehaftpflichtversicherung vor:

Grundsätzlich sind Schäden, die durch den Hund des Tierhalters entstehen, versichert. Dabei unterscheidet man zwischen Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Vermögensschäden sind jene Schäden, die einen reinen Schaden am Vermögen des Geschädigten bedeuten und dabei keine Sache oder Person beschädigt wurde.
In unseren sehr leistungsstarken Versicherungsvarianten sind unzählige zusätzliche Vorteile enthalten, die den Tierhalter vor hohem finanziellem Verlust absichern. Dazu gehören Schäden an gemieteten Sachen wie Wohnungen oder Häuser und auch die Inhalte einen gemieteten Hotelzimmers sind versichert.

tierhalterhaftpflichtversicherung_mietsachschaeden an gebaeuden

Mietsachschäden durch Ihren Hund entstehen oft schneller als man es erwartet. Wobei es keinen Unterschied macht, ob in einem gemieteten Haus, Wohnung, Ferienhaus oder anderem Mietobjekt. Dabei kann das Gebäude selbst, aber auch die Einrichtung betroffen sein.


Der Hund läuft über die Straße oder den Radweg und verursacht dabei einen Unfall. Ein möglicher Personenschaden kann enorme Kosten verursachen, für die Sie persönlich haften. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie auch davor effizient.
tierhalterhaftpflichtversicherung_personenschaeden

hundehaftpflichtversicherung_anspruch des hueters
Ansprüche des Hundehüters. Sie wollen für ein paar Tage weg und bitten Ihren Freund darum, auf den Hund aufzupassen. In dieser Zeit passiert beim Spaziergehen das Undenkbare. Ihr Hunde wird in einen Streit mit einem fremden Hund verwickelt. Ihr Freund und Ihr Hund kennen sich zwar, aber in dieser Situation wird Ihr Freund gebissen und möchte Ansprüche gegen Sie geltend machen.


Verletzte fremde Tiere.Ihr Hund ist folgsam, brav, verspielt und wird selten in einen Streit verwickelt. Ein Kampf zwischen zwei Hunden passiert aber schnell und wenn Ihr Hund den anderen verletzt, können hohe Tierarztkosten entstehen. Gleiches gilt, wenn er einer Katze nachstellt und sie beißt.
hundehaftpflichtversicherung_tierbiss

Hundehaftpflichtversicherung_ungewollter deckakt
Ein ungewollter Deckakt liegt dann vor, wenn Ihr Rüde eine läufige Hündin deckt, ohne dass der andere Hundehalter damit einverstanden ist. Grundsätzlich haften Sie als Besitzer des Rüden, auch wenn eine Mitschuld des Halters der Hündin wahrscheinlich ist. Die entstehenden Tierarztkosten werden von der Hundehaftpflichtversicherung ganz oder teilweise (je nach Mitverschulden) übernommen.

Alleine schon aus diesen Schadenbeispielen ist ersichtlich, welche Kostenspiralen entstehen können, welche ohne Tierhalterhaftpflichtversicherung dann aus eigener Tasche bezahlt werden müssten. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der Schäden durch Tiere geschehen auch in den eigenen vier Wänden. Bereits wenn der Hund einem Gast die Schuhe zerbeißt und diese dadurch unbrauchbar werden, springt die Hundehaftpflichtversicherung in der Regel ein. Es werden also alle Schäden an Dritten abgedeckt, sodass Schadensereignisse nicht zwangsläufig zu einem finanziellen Nachteil des Tierbesitzers führen müssen.

Leistungsbeschreibung in der Hundehaftpflichtversicherung


  • Ausfalldeckung

    Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den versicherten Personen Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstandenen Schadenersatzforderungen gegen den Schädiger festgestellt worden sind und nicht durchgesetzt werden können. Inhalt und Umfang der Schadenersatzansprüche richten sich in entsprechender Anwendung nach dem Deckungsumfang der Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
  • Auslandsaufenthalt

    Es besteht deckungsgleicher Versicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Voraussetzung ist, dass der Versicherer die Entschädigungsleistung in Euro auf ein inländisches Geldinstitut überweisen kann.
  • Deckschäden

    Im Zuge des Versicherungsvertrages gelten Schäden, die aus einem Deckakt entstehen (gewollt/ungewollt) als mitversichert. Dabei können Kosten entstehen, die zur Abtreibung der ungewollten Schwangerschaft notwendig sind, aber auch jene Kosten, die zur Aufzucht der entstandenen Welpen erforderlich werden.
  • Flurschäden

    Die durch das Tier verursachten Beschädigungen an Feldern, Weiden, Forsten oder sonstigen landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen gelten mitversichert.
  • Gewässerschäden

    Versichert ist im Umfang des Vertrages, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für mittelbare oder unmittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers, einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden) – Restrisiko – mit Ausnahme der Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus Verwendung dieser gelagerten Stoffe (Versicherungsschutz hierfür wird ausschließlich durch besonderen Vertrag gewährt).
  • Hunderennen/Hundeschau

    Mitversichert gelten auch Schäden, die der Hund während der Teilnahme bei Hunderennen (auch Schlittenrennen) oder Hundeschauen verursacht.
  • Innovationsgarantie

    Werden die dieser Tierhalterhaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Versicherungsvertrag.
  • Mitversicherung von Welpen

    Die gesetzliche Haftpflicht gilt im Zuge dieses Versicherungsvertrages auch für Welpen bis zum 1. Geburtstag, sofern sie im Besitz des Versicherungsnehmers stehen.
  • Umweltschäden

    Mitversichert sind öffentlich rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist. Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko). Ein Umweltschaden ist per Definition eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, eine Schädigung von Gewässern einschließlich Grundwasser und/oder eine Schädigung des Bodens.
  • Vorsorgeversicherung

    Hatte der Versicherungsnehmer ein Risiko bisher nicht versichert, auch nicht in anderen Haftpflichtversicherungsverträgen, so gilt dieses Risiko demnach beitragsfrei bis zur nächsten Prämienfälligkeit mitversichert. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Versicherer und der Versicherungsnehmer über einen entsprechenden nachfolgenden Einschluss in den Versicherungsvertrag einigen. Meldet der Versicherungsnehmer diese Risikoerhöhung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.

Tierhalter Haftpflicht

Hundekrankenversicherung

Ob Unfall oder Krankheit, zahlreiche Probleme können schnell hohe Behandlungskosten beim Tierarzt hervorrufen. Hier finden Sie einige Informationen zur Hundeunfall- und Hundekrankenversicherung die in Kürze in Deutschland starten wird.


Kein Risiko

Versicherung

Lloyd´s of London, (Lloyd´s Versicherer London), One Lime Street, London, Großbritannien

Es handelt sich bei Lloyd´s of London um keine klassische Versicherung, sondern eine Versicherungsbörse, die in viele Einzelversicherer unterteilt ist. Dieses Unternehmen steht weltweit an erster Stelle bei versicherten Risiken. Auch unsere Hundehaftpflichtversicherung ist ein umfangreiches Konzept dieser Gruppe.


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